Die standesgemäße Gattin des Prinzen erhält mit der Heirat den Titel Prinzessin und wird im Erbfall entsprechend ihrem Gatten behandelt.
Für präsumtive Thronfolger gibt es entsprechend ihrer Bedeutung besondere Titel:
Zudem können Prinzen besondere Funktionen erfüllen oder einen speziellen Status innehaben:
Herkunft
Das deutsche Wort Prinz ist aus dem französischen prince entlehnt, das in der Regel die allgemeine Bedeutung „Fürst“ hat; prince wiederum geht auf lateinisch princeps „der Erste“ zurück. Dieses wurde besonders von Kaiser Augustus als Herrscherbezeichnung verwendet.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei ausländischen Prinzen, wie etwa denen in Frankreich oder Großbritannien, bei der damit bezeichneten Person um den Fürsten selbst handelt. Der Gebrauch der Bezeichnung Prinz im deutschsprachige Raum für die Kinder eines Fürsten weicht grundlegend von dem in anderen Ländern ab.
Auch die weibliche deutsche Form, Prinzessin, geht auf das Französische zurück (princesse), bedeutet im Französischen aber Fürstin und nicht etwa Prinzessin.
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