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Freiherr
Der Freiherr
(bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“
angesprochen) gehörte zum titulierten
Adel im
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
und im
Deutschen Reich
bis
1919. Im
Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das
Adelsprädikat
„von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel
Freiherr,
Graf,
Fürst und
Herzog,
wobei man zwischen dem
Ritterstand
und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim
Freiherren.
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in
Deutschland
namensrechtlich lediglich Bestandteile des
Familiennamens,
so dass z. B. aus „Freiherr
Wernher v. Braun“ „Wernher
Freiherr von Braun“ wurde. Dennoch gehört es bis in die
Gegenwart - vor allem in ländlichen Regionen - zur
Gepflogenheit, einen Freiherrn höflichkeitshalber mit „Baron“
anzureden, also z. B. „Baron von Braun“, „Baron Braun“ oder
„Herr Baron“ (die Betonung liegt in diesem Fall oft auf der
zweiten Silbe). Insbesondere bei Vereinigungen, die aus
Mitgliedern des historischen Adels bestehen, ist es zudem
üblich, den Titel dem Vornamen voranzustellen sowie im
Briefverkehr die dem Titel entsprechende Anrede in abgekürzter
Form (z. B. „S.H.“)
hinzuzufügen. Seit der
Frühen Neuzeit
gilt die Anrede „Baron“ in Deutschland, wo es kein zum Hochadel
zählendendes Baronat wie in England gab, als eleganteres
Äquivalent für „Freiherr“; siehe
Baron.
In
Österreich
sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel
namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter
Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung
ausländischer Adelstitel) und daher im Gegensatz zu der in
Deutschland geltenden Regelung auch nicht Bestandteil des
Nachnamens. So würde z. B. „Wernher Freiherr von Braun“ in
Österreich „Wernher Braun“ heißen. Jedoch wird auch in
Österreich manchmal aus Höflichkeit die Anrede „Baron“
verwendet, sofern noch bekannt ist, dass der Angesprochene bzw.
seine Vorfahren vor 1919 dem Freiherrnstande angehörten.
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