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Freiherr



Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „
Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in
Deutschland namensrechtlich lediglich Bestandteile des Familiennamens, so dass z. B. aus „Freiherr Wernher v. Braun“ „Wernher Freiherr von Braun“ wurde. Dennoch gehört es bis in die Gegenwart - vor allem in ländlichen Regionen - zur Gepflogenheit, einen Freiherrn höflichkeitshalber mit „Baron“ anzureden, also z. B. „Baron von Braun“, „Baron Braun“ oder „Herr Baron“ (die Betonung liegt in diesem Fall oft auf der zweiten Silbe). Insbesondere bei Vereinigungen, die aus Mitgliedern des historischen Adels bestehen, ist es zudem üblich, den Titel dem Vornamen voranzustellen sowie im Briefverkehr die dem Titel entsprechende Anrede in abgekürzter Form (z. B. „S.H.“) hinzuzufügen. Seit der Frühen Neuzeit gilt die Anrede „Baron“ in Deutschland, wo es kein zum Hochadel zählendendes Baronat wie in England gab, als eleganteres Äquivalent für „Freiherr“; siehe Baron.
In
Österreich
sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung ausländischer Adelstitel) und daher im Gegensatz zu der in Deutschland geltenden Regelung auch nicht Bestandteil des Nachnamens. So würde z. B. „Wernher Freiherr von Braun“ in Österreich „Wernher Braun“ heißen. Jedoch wird auch in Österreich manchmal aus Höflichkeit die Anrede „Baron“ verwendet, sofern noch bekannt ist, dass der Angesprochene bzw. seine Vorfahren vor 1919 dem Freiherrnstande angehörten.

Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation


 
 
 
 
 
 
 
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