Frage |
Ich möchte
wissen, ob eine komplette Nachnamensänderung möglich ist.
Wäre der neue Nachname dann z. B. Graf von “deutscher Name” ohne
den bisherigen Nachnamen Herrmann? Welchen Nachnamen würde meine
Frau tragen? Welchen mögliche Kinder?
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Antwort |
Es ist eine
komplette Nachnamensänderung möglich. Wenn Sie zb. durch den
Graf von Hückelsburg adoptiert werden.
Der Name Herrmann erscheint dan nicht mehr, Sie heißen dann
Stephan Graf von Hückelsburg.
Ihre Frau und Ihre Kinder würden dann den gleichen Namen tragen.
(Graf / Gräfin von Hückelsburg) |
Frage |
Welche Daten brauchen Sie von mir. |
Antwort |
Für
welche(n) Titel interessieren Sie sich?
Sind Sie ledig, verheiratet, oder geschieden?
Ihr Lebensalter?
Ihr Wohnort?
Ihre Staatsangehörigkeit?
Übernahme des Titels durch Heirat oder Adoption?
Hetero oder Gay?
(auch die Gay-Variante ist möglich um einen Titel zu erlangen. |
Frage |
Namensweitergabe durch Adoption |
Antwort |
Wenn die Namensweitergabe per Adoption erfolgen
soll dauert diese vom Antrag bis zum Abschluss durch das
Amtsgericht ca. 6 Monate. Es sollte bei einer Adoption ein
Alterunterschied von ca. 11- 12 Jahren liegen, die Deutschen
Gerichte möchten es so. |
Frage |
Namensweitergabe durch Heirat |
Antwort |
Bei einer Namensweitergabe durch Heirat / oder
gleichgeschlechtliche Partnerschaft geht es natürlich wesentlich
schneller. Es wird ein Aufgebot beim Standesamt bestellt und es
kann innerhalb weniger Tagen geheiratet werden. |
Frage |
Die Übertragung des Adelstitel |
Antwort |
Die Übertragung der
Adelstitel wird von erfahrenen Deutschen und International
anerkannten Fachanwälten rechtlich einwandfrei und diskret
betreut und durchgeführt.
Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto eines deutschen
Anwaltes/Notars abgewickelt werden. Die vollständige Auszahlung
erfolgt somit erst nach Vertragserfüllung. |
Frage |
Vertraulichkeit und Diskretion. |
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Absolute
Vertraulichkeit und Diskretion ist zu 100% garantiert.
Datenschutz-Garantie:
Alle persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt
und nicht an Dritte weitergegeben |
Frage |
Ablauf |
Antwort |
Der Gang in
Phase 1 sieht dann so aus: Sie geben eine Anzahlung von
..,…,..Euro, die der Notar verwaltet.
Erst danach spreche ich den Adelsmann an. Erst wenn der dann
zusagt, suchen wir beide einen Ort (ggf. Ummeldung des
Adelsmanns) und einen Notar (Ihrer Wahl).
Mit dem führen Sie ein Vorgespräch und lassen einen Vertrag
entwerfen ( inkl. Erbverzicht etc.. Muster habe ich reichlich).
Dann sehen wir den Entwurf durch, verbessern, verändern ggf. und
Sie machen mit dem Notar einen Termin für die
Vertragsunterzeichnung aus.
Danach Phase 2 kommt dann auch der Adelsmann, um mit
Ihnen ein- oder zwei Stunden vorher (gern in meiner Gegenwart)
in aller Ruhe das Vorgehen zu bereden. Dann geht es zum Notar +
direkt danach ist die Hälfte der vereinbarten Summe fällig.
Gegen Anrechnung der Vorauszahlung, abzüglich evtl. Reisekosten,
Kleinspesen (Urkundenbeschaffung). dann kommt irgendwann vom
Richter der Anhörungstermin + der Adelsmann reist ein zweites
Mal an.
Phase 3 Und dann harren beide Sie und der Adelsmann die
Dinge, die dann nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.
Mit dem Notar rechnen Sie direkt ab, ebenso mit dem Gericht
(kostet ganz wenig). |