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Adelstitel / Fragen und Antworten / Wissenwertes

Frage
Ich möchte wissen, ob eine komplette Nachnamensänderung möglich ist.
Wäre der neue Nachname dann z. B. Graf von “deutscher Name” ohne den bisherigen Nachnamen Herrmann? Welchen Nachnamen würde meine Frau tragen? Welchen mögliche Kinder?
Antwort
Es ist eine komplette Nachnamensänderung möglich. Wenn Sie zb. durch den Graf von Hückelsburg adoptiert werden.
Der Name Herrmann erscheint dan nicht mehr, Sie heißen dann Stephan Graf von Hückelsburg.
Ihre Frau und Ihre Kinder würden dann den gleichen Namen tragen. (Graf / Gräfin von Hückelsburg)
Frage
Welche Daten brauchen Sie von mir.
Antwort
Für welche(n) Titel interessieren Sie sich?
Sind Sie ledig, verheiratet, oder geschieden?
Ihr Lebensalter?
Ihr Wohnort?
Ihre Staatsangehörigkeit?
Übernahme des Titels durch Heirat oder Adoption?
Hetero oder Gay?
(auch die Gay-Variante ist möglich um einen Titel zu erlangen.
Frage
Namensweitergabe durch Adoption
Antwort
Wenn die Namensweitergabe per Adoption erfolgen soll dauert diese vom Antrag bis zum Abschluss durch das Amtsgericht ca. 6 Monate. Es sollte bei einer Adoption ein Alterunterschied von ca. 11- 12 Jahren liegen, die Deutschen Gerichte möchten es so.
Frage
Namensweitergabe durch Heirat
Antwort
Bei einer Namensweitergabe durch Heirat / oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft geht es natürlich wesentlich schneller. Es wird ein Aufgebot beim Standesamt bestellt und es kann innerhalb weniger Tagen geheiratet werden.
Frage
Die Übertragung des Adelstitel
Antwort
Die Übertragung der Adelstitel wird von erfahrenen Deutschen und International anerkannten Fachanwälten rechtlich einwandfrei und diskret betreut und durchgeführt.
Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto eines deutschen Anwaltes/Notars abgewickelt werden. Die vollständige Auszahlung erfolgt somit erst nach Vertragserfüllung.
Frage
Vertraulichkeit und Diskretion.
Absolute Vertraulichkeit und Diskretion ist zu 100% garantiert. Datenschutz-Garantie:
Alle persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben
Frage
Ablauf
Antwort
Der Gang in Phase 1 sieht dann so aus: Sie geben eine Anzahlung von ..,…,..Euro, die der Notar verwaltet.
Erst danach spreche ich den Adelsmann an. Erst wenn der dann zusagt, suchen wir beide einen Ort (ggf. Ummeldung des Adelsmanns) und einen Notar (Ihrer Wahl).

Mit dem führen Sie ein Vorgespräch und lassen einen Vertrag entwerfen ( inkl. Erbverzicht etc.. Muster habe ich reichlich).
Dann sehen wir den Entwurf durch, verbessern, verändern ggf. und Sie machen mit dem Notar einen Termin für die Vertragsunterzeichnung aus.

Danach Phase 2 kommt dann auch der Adelsmann, um mit Ihnen ein- oder zwei Stunden vorher (gern in meiner Gegenwart) in aller Ruhe das Vorgehen zu bereden. Dann geht es zum Notar + direkt danach ist die Hälfte der vereinbarten Summe fällig. Gegen Anrechnung der Vorauszahlung, abzüglich evtl. Reisekosten, Kleinspesen (Urkundenbeschaffung). dann kommt irgendwann vom Richter der Anhörungstermin + der Adelsmann reist ein zweites Mal an.

Phase 3 Und dann harren beide Sie und der Adelsmann die Dinge, die dann nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen. Mit dem Notar rechnen Sie direkt ab, ebenso mit dem Gericht (kostet ganz wenig).
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