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Baron



(von
mlat.: liber baro „freier Mann“; abgekürzt: L.B.) ist ein Adelstitel, der im deutschen Sprachraum nicht vergeben wurde. Dem Baron entspricht im deutschen Sprachraum der Freiherr. Familien, die den ehemaligen Titel Baron als Bestandteil ihres Nachnamens führen, wurde dieser Titel daher regelmäßig außerhalb Deutschlands verliehen. Sprachgeschichtlich ist das Wort fränkischen Ursprungs

Herkunft


Titelträger sind zumeist Angehörige
deutschstämmiger Adelsgeschlechter aus dem Baltikum, denen die Berechtigung zur Führung des Barontitels durch Senats-Ukas der russischen Regierung gewährt wurde, zu dem die baltischen Länder Kurland, Livland, Estland und Ösel seit Ende des 18. Jahrhunderts gehörten. Bei der Einbürgerung in das Deutsche Reich bzw. in die Bundesrepublik Deutschland (häufig aufgrund von Vertreibung), war bzw. ist es weiterhin übliche Praxis der Standesämter, den Angehörigen dieser Familien die Möglichkeit zu geben, ihren angestammten Titel durch die in Deutschland verbreitete Bezeichnung „Freiherr“ und seine Derivate „Freifrau“ und „Freiin“ zu ersetzen, so dass gelegentlich Mitglieder derselben Gesamtfamilie voneinander abweichende amtliche Nachnamen haben.
Auch nach Abschaffung des
Adels durch die Weimarer Verfassung im Jahre 1919 wird im deutschen Sprachgebrauch heute noch manchmal die Anrede Baron als höfliche Bezeichnung für Freiherren, also Angehörige des ehemaligen Adels mit diesem Nachnamensbestandteil, verwendet.
Im deutschen Sprachraum bezeichnete die Anrede „Baron“ keinen verliehenen Titel, sondern eine in vergangenen Jahrhunderten als eleganter empfundene,
latinisierte Anrede für einen Freiherrn. Der Brauch, einen Freiherrn mit Baron anzusprechen, begann im 16. Jahrhundert und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Höfen, als Französisch noch Hof- und Diplomatensprache war. Dieser Brauch hat sich innerhalb der rein privatrechtlich organisierten Nachfolgeverbände des ehemaligen deutschen Adels bis heute erhalten.
Die weiblichen Formen lauten:
  • „Baronin“, Gemahlin eines Barons bzw. Freiherrn („Freifrau“ geschrieben, sofern keine mit einem geborenen Baron verheiratete Frau)
  • „Baronesse“, Tochter eines Barons bzw. Freiherrn („Freiin“ geschrieben, sofern keine geborene Baronesse)
Nach in Deutschland geltendem Namensrecht kann der Namensbestandteil auch von einer (unverheirateten) Baronesse bzw. geschiedenen Baronin als Mutter herrühren.
Der Begriff Baron wurde seit dem
13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Baron ist in England der niedrigste Titel des Hochadels, die Anrede lautet Lord. Der Baronet gehört dagegen in England zum niederen Adel und wird, wie der Knight, mit Sir angeredet. Im Mittelalter waren die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten konnten. Beim Begriff Baron schwingt daher auch heute noch diese Vorstellung von Unabhängigkeit mit (Bsp.: Industriebaron). Die Besitzungen eines Barons wurden Baronie oder Baronat genannt.

Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

 
 
 
 
 
 
 
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