Herzogtümer
Außerhalb Deutschlands existierten in Europa ab 1815 souveräne Herzogtümer auch in Italien - Modena, Parma und Piacenza, Lucca, Guastalla, Massa und Carrara. Alle diese Staaten verschwanden 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung.
Das 1815 anstelle der einstigen Adelsrepublik Genua geschaffene Herzogtum Genua war von vornherein unselbständiger Bestandteil des Königreiches Sardinien.
In vielen europäischen Monarchien wurden bzw. werden königlichen Prinzen zusätzlich historische Herzogstitel verliehen (mit Ländereien und Einkünften, aber ohne Herrschaftsrechte). Dies galt für Frankreich bis zum Ende der Monarchie 1848/70 und für Italien entsprechend bis 1946, es gilt heute noch für Spanien, Schweden und Großbritannien und Luxemburg.
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