|
|
Am 11. August 1919 beschloss die
Nationalversammlung die Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer
Verfassung) und legte in Art. 109 die Aufhebung des Adelsstandes endgültig
fest. Das Adelsprädikat wurde von dort an Bestandteil des
Familiennamens, wodurch die ehemaligen Adelsbezeichnungen komplett nach
dem Vornamen als Familienname geführt werden. Die Rechtsprechung
erlaubt eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.
Artikel 3 des Grundgesetzes (GG - das Grundgesetz Deutschland, deutsches
Grundgesetz) erklärt sinngemäß: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.“ Dadurch kann der Name nur durch Heirat, Geburt oder Adoption
weitergereicht werden.
Das von vor einem Familiennamen muss nicht zwangsläufig auf eine adlige
Herkunft hindeuten (niederer Adel). Es ist vielmehr ein
Herkunftsverweis, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche
Heimat der Familie zu. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht.
Der BGH vertritt die Auffassung, dass ein Adoptionsvertrag zum Erwerb
eines Adelstitels nichtig ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 – III ZR
205/95, MDR 1997, 164; ebenso für die entgeltliche Verschaffung des
Hoflieferantentitels RG, Urt. v. 05.01.1915 – VII 385/14, RGZ 86, 98).
Österreichische Adeltitel, österreichischer Adel
Adelstitel und die Privilegien des Adels wurden am 3. April 1919 in der
Republik Deutschösterreich (1918-1919) abgeschafft und der Gebrauch von
Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die 1920
beschlossene Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel
7 fest:
Zitat:
Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des
Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind
ausgeschlossen.
Im Habsburger-Gesetz wurden besondere Regelungen für Mitglieder des
ehemals regierenden Hauses getroffen.
Schweizerische Adelstitel, Schweizer Adel
Der Adel und das Patriziat haben keine staatsrechtliche Stellung mehr,
haben aber immer noch einen bedeutungsvollen Einfluss. Prädikate und
Titel können nach eigenem Ermessen geführt werden, aber nicht in
amtliche Ausweise und sonstige Dokumente eingetragen werden, weil
Adelstitel in der Schweiz nicht als Namensbestandteil angesehen werden.
Darum ist auch eine Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz
"von" nicht möglich.
Belgische Adelstitel, belgischer Adel
Der König hat das Recht, Adelstitel zu vergeben. Ausländische Adlige
gelten nur dann als adlig, wenn sie durch Vorschlag des Conseil Héraldique
vom König in den Adel aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen
und einen erblichen Adel. Der persönliche Adelstitel verfällt mit dem
Ableben des Titelinhabers. Die erblichen Adelstitel sind entweder auf
alle Nachkommen oder nur auf männliche Erstgeborene übertragbar.
Niederländische Adelstitel, niederländischer Adel
Durch die niederländische Verfassung von 1848 wurden sowohl die
Adelsprivilegien als auch das königliche Vorrecht der Nobilitierung
abgeschafft. Heutzutage besteht der niederländische Adel überwiegend
aus Landbesitzern. Der niederländische Adel ist nicht untituliert.
Namensbestandteile wie „van“ oder „de“ sind meistens kein Indiz
auf adlige Namen.
Britische Adelstitel, britischer Adel
Der britische Adel ist in den niederen Adel (Gentry) und den Hochadel (Peerage)
eingeteilt. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel. Dann
gibt es noch die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar sind. Der
höchste Titel des Hochadels ist der Herzog (Duke). Der Titel Prinz bzw.
Fürst (Prince) steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu. Der
älteste Adelstitel im Vereinigten Königreich ist der Baron, die
niedrigste Stufe des Hochadels. Standeserhöhungen gelten immer noch als
Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft.
Luxemburgische Adelstitel, luxemburgischer Adel
Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand
vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) sind überwiegend
ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten.
Adelstitel Fürstentum Liechtenstein, liechtensteinischer Adel
Der Landesfürst Hans-Adam II. kann, weil er als Staatsoberhaupt ein
souveräner Fürst ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen verleihen, also
auch adeln. Die Fälle von Nobilitierungen sind aber sehr selten.
Ehrungen von Personen erfolgen durch die Verleihung von fürstlichen
Titeln (z. B. Fürstlicher Rat, Fürstlicher Hofrat, Fürstlicher
Justizrat, Fürstlicher Kommerzienrat, Fürstlicher Studienrat,
Geistlicher Rat)
Französische Adelstitel, französischer Adel
Die französischen Adelstitel wurden durch die Revolution ausgelöscht.
Durch Napoleon I. wurde ein neuer Adel, neue Titel und Wappen errichtet.
Dem Adel wurden durch das Bürgerkönigtum (Louis Philippe) seine Rechte
abgenommen, die 2. Republik schaffte den Adelsstand ab. Dann hat
Napoleon III den Adelsstand wiederaufleben lassen. Die 3. Republik
schaffte den Adel dann aber entgültig ab. Adelstitel sind in Frankreich
seit dem Namensbestandteil.
Italienische Adelstitel, San Marino, Vatikan, italienischer Adel
Der Adel wurde in Italien 1946 abgeschafft, die Titel dürfen aber in
amtlichen Papieren verwendet werden. Nur der Vatikan und die Republik
San Marino können noch italienische Adelstitel vergeben. Der Vatikan
macht das jedoch schon seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr.
Die Republik San Marino verlieh hingegen Adelstitel bis vor etwa 30
Jahren an Ausländer.
Polnische Adelstitel, polnischer Adel
Durch die Verfassung von 1921 wurde der Adel abgeschafft und die
Verwendung von Adelstiteln verboten. Die Verfassung von 1935 hob das
Verbot wieder auf, ohne dass der Adel neu gegründet wurde. Seitdem
wurde das Benutzen von Titeln mehr oder weniger toleriert. Durch
Wiedereinführung der Verfassung von 1921 wurde der Titelgebrauch erneut
abgeschafft. Als Gesellschaftsklasse existiert der Adel nicht mehr.
Russische Adelstitel, russischer Adel
Durch die russische Revolution vom Oktober 1917 wurde der Adel
abgeschafft. Unter kommunistischer Herrschaft wurden viele Adlige
verfolgt, inhaftiert und erschossen und die Zarenfamilie wurde nach
Sibirien verbannt. Nach 1991 wurden Adelsverbände und Organisationen
der adligen Traditionspflege wieder erlaubt, aber als
Gesellschaftsschicht besteht der russische Adel nicht mehr.
Dänische Adelstitel, dänischer Adel
Die Verfassung von 1849 hob die Vorrechte des Adels auf. Es gibt nur
drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen. Das
Staatsoberhaupt führt keine Nobilitierungen oder Standeserhöhungen
mehr durch.
Finnische Adelstitel, finnischer Adel
Der finnische Adel ist überwiegend schwedischen Ursprungs. Nur wenige
Adlige sind Grundbesitzer. Heute gibt es etwa 200 Geschlechter. Es gibt
drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.
Norwegische Adelstitel, norwegischer Adel
Im Mittelalter standen die vom König nominierten Jarle an der Spitze
einzelner Landschaften. Einige dänische Adelsgeschlechter sind während
der Personalunion mit Dänemark (1397 -1814 ) nach Norwegen
eingewandert; ihnen kam aber keine besondere Bedeutung zu. 1815 wurde
der Adel durch das Parlament abgeschafft.
Schwedische Adelstitel, schwedischer Adel
Prinzen- und Herzogstitel stehen nur erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses
zu. Die Verfassungen von 1809 und 1865 galten bis 1975, wodurch der
Monarch das Recht hatte, Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen
ausländischen Adels vorzunehmen. Ausländische Adlige mit schwedischer
Staatsbürgerschaft werden nicht zum schwedischen Adel gezählt. Bis
1809 wurde der Adel meist ohne „von“ verliehen . Nach 1809 wurde das
schwedische "af " verwendet oder der Adel ohne Prädikat
verliehen.
Spanische Adelstitel, spanischer Adel
In Spanien wurde der Adel durch die republikanische Verfassung von 1931
aufgehoben und durch General Francisco Franco 1948 wieder eingeführt.
Er besteht aus dem Hochadel (Granden). Nobilitierungen wurden wieder
eingeführt und sind auch heute noch möglich.
Portugiesische Adelstitel, portugiesischer Adel
Im 14. Jahrh. wurde unter König Johann I. der erbliche Adel in Portugal
eingeführt. 1790 wurde die adlige Gerichtsbarkeit abgeschafft. 1820
verlor der Adel durch die Revolution seine Vorrechte. 1910 wurde der
Adel durch die Republik komplett abgeschafft.
Ungarische Adelstitel, ungarischer Adel
Durch die Abschaffung des Adels nach 1945 wurde dem ungarischen Adel die
Existenzgrundlage genommen. Viele Adlige emigrierten erst 1956 nach
Deutschland oder Österreich.
Quelle: http://titelhandel.yooco.de/forum/t.4560-deutsche_adelstitel.html
von: Graf
am 16.02.2010 06:14:37 Graf
am 16.02.2010 06:14:37
am 16.02.2010 06:14:37
|
|
|