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Deutsche Adelstitel

Am 11. August 1919 beschloss die Nationalversammlung die Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer Verfassung) und legte in Art. 109 die Aufhebung des Adelsstandes endgültig fest. Das Adelsprädikat wurde von dort an Bestandteil des Familiennamens, wodurch die ehemaligen Adelsbezeichnungen komplett nach dem Vornamen als Familienname geführt werden. Die Rechtsprechung erlaubt eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.
Artikel 3 des Grundgesetzes (GG - das Grundgesetz Deutschland, deutsches Grundgesetz) erklärt sinngemäß: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dadurch kann der Name nur durch Heirat, Geburt oder Adoption weitergereicht werden.

Das von vor einem Familiennamen muss nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten (niederer Adel). Es ist vielmehr ein Herkunftsverweis, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht.

Der BGH vertritt die Auffassung, dass ein Adoptionsvertrag zum Erwerb eines Adelstitels nichtig ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 – III ZR 205/95, MDR 1997, 164; ebenso für die entgeltliche Verschaffung des Hoflieferantentitels RG, Urt. v. 05.01.1915 – VII 385/14, RGZ 86, 98).


Österreichische Adeltitel, österreichischer Adel

Adelstitel und die Privilegien des Adels wurden am 3. April 1919 in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die 1920 beschlossene Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest:
Zitat:
Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Im Habsburger-Gesetz wurden besondere Regelungen für Mitglieder des ehemals regierenden Hauses getroffen.


Schweizerische Adelstitel, Schweizer Adel

Der Adel und das Patriziat haben keine staatsrechtliche Stellung mehr, haben aber immer noch einen bedeutungsvollen Einfluss. Prädikate und Titel können nach eigenem Ermessen geführt werden, aber nicht in amtliche Ausweise und sonstige Dokumente eingetragen werden, weil Adelstitel in der Schweiz nicht als Namensbestandteil angesehen werden. Darum ist auch eine Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz "von" nicht möglich.


Belgische Adelstitel, belgischer Adel

Der König hat das Recht, Adelstitel zu vergeben. Ausländische Adlige gelten nur dann als adlig, wenn sie durch Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel. Der persönliche Adelstitel verfällt mit dem Ableben des Titelinhabers. Die erblichen Adelstitel sind entweder auf alle Nachkommen oder nur auf männliche Erstgeborene übertragbar.


Niederländische Adelstitel, niederländischer Adel

Durch die niederländische Verfassung von 1848 wurden sowohl die Adelsprivilegien als auch das königliche Vorrecht der Nobilitierung abgeschafft. Heutzutage besteht der niederländische Adel überwiegend aus Landbesitzern. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Namensbestandteile wie „van“ oder „de“ sind meistens kein Indiz auf adlige Namen.


Britische Adelstitel, britischer Adel

Der britische Adel ist in den niederen Adel (Gentry) und den Hochadel (Peerage) eingeteilt. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel. Dann gibt es noch die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar sind. Der höchste Titel des Hochadels ist der Herzog (Duke). Der Titel Prinz bzw. Fürst (Prince) steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu. Der älteste Adelstitel im Vereinigten Königreich ist der Baron, die niedrigste Stufe des Hochadels. Standeserhöhungen gelten immer noch als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft.


Luxemburgische Adelstitel, luxemburgischer Adel

Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) sind überwiegend ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten.


Adelstitel Fürstentum Liechtenstein, liechtensteinischer Adel

Der Landesfürst Hans-Adam II. kann, weil er als Staatsoberhaupt ein souveräner Fürst ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen verleihen, also auch adeln. Die Fälle von Nobilitierungen sind aber sehr selten. Ehrungen von Personen erfolgen durch die Verleihung von fürstlichen Titeln (z. B. Fürstlicher Rat, Fürstlicher Hofrat, Fürstlicher Justizrat, Fürstlicher Kommerzienrat, Fürstlicher Studienrat, Geistlicher Rat)


Französische Adelstitel, französischer Adel

Die französischen Adelstitel wurden durch die Revolution ausgelöscht. Durch Napoleon I. wurde ein neuer Adel, neue Titel und Wappen errichtet. Dem Adel wurden durch das Bürgerkönigtum (Louis Philippe) seine Rechte abgenommen, die 2. Republik schaffte den Adelsstand ab. Dann hat Napoleon III den Adelsstand wiederaufleben lassen. Die 3. Republik schaffte den Adel dann aber entgültig ab. Adelstitel sind in Frankreich seit dem Namensbestandteil.


Italienische Adelstitel, San Marino, Vatikan, italienischer Adel

Der Adel wurde in Italien 1946 abgeschafft, die Titel dürfen aber in amtlichen Papieren verwendet werden. Nur der Vatikan und die Republik San Marino können noch italienische Adelstitel vergeben. Der Vatikan macht das jedoch schon seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr. Die Republik San Marino verlieh hingegen Adelstitel bis vor etwa 30 Jahren an Ausländer.


Polnische Adelstitel, polnischer Adel

Durch die Verfassung von 1921 wurde der Adel abgeschafft und die Verwendung von Adelstiteln verboten. Die Verfassung von 1935 hob das Verbot wieder auf, ohne dass der Adel neu gegründet wurde. Seitdem wurde das Benutzen von Titeln mehr oder weniger toleriert. Durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 wurde der Titelgebrauch erneut abgeschafft. Als Gesellschaftsklasse existiert der Adel nicht mehr.


Russische Adelstitel, russischer Adel

Durch die russische Revolution vom Oktober 1917 wurde der Adel abgeschafft. Unter kommunistischer Herrschaft wurden viele Adlige verfolgt, inhaftiert und erschossen und die Zarenfamilie wurde nach Sibirien verbannt. Nach 1991 wurden Adelsverbände und Organisationen der adligen Traditionspflege wieder erlaubt, aber als Gesellschaftsschicht besteht der russische Adel nicht mehr.


Dänische Adelstitel, dänischer Adel

Die Verfassung von 1849 hob die Vorrechte des Adels auf. Es gibt nur drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen. Das Staatsoberhaupt führt keine Nobilitierungen oder Standeserhöhungen mehr durch.


Finnische Adelstitel, finnischer Adel

Der finnische Adel ist überwiegend schwedischen Ursprungs. Nur wenige Adlige sind Grundbesitzer. Heute gibt es etwa 200 Geschlechter. Es gibt drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.


Norwegische Adelstitel, norwegischer Adel

Im Mittelalter standen die vom König nominierten Jarle an der Spitze einzelner Landschaften. Einige dänische Adelsgeschlechter sind während der Personalunion mit Dänemark (1397 -1814 ) nach Norwegen eingewandert; ihnen kam aber keine besondere Bedeutung zu. 1815 wurde der Adel durch das Parlament abgeschafft.


Schwedische Adelstitel, schwedischer Adel

Prinzen- und Herzogstitel stehen nur erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses zu. Die Verfassungen von 1809 und 1865 galten bis 1975, wodurch der Monarch das Recht hatte, Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen ausländischen Adels vorzunehmen. Ausländische Adlige mit schwedischer Staatsbürgerschaft werden nicht zum schwedischen Adel gezählt. Bis 1809 wurde der Adel meist ohne „von“ verliehen . Nach 1809 wurde das schwedische "af " verwendet oder der Adel ohne Prädikat verliehen.


Spanische Adelstitel, spanischer Adel

In Spanien wurde der Adel durch die republikanische Verfassung von 1931 aufgehoben und durch General Francisco Franco 1948 wieder eingeführt. Er besteht aus dem Hochadel (Granden). Nobilitierungen wurden wieder eingeführt und sind auch heute noch möglich.


Portugiesische Adelstitel, portugiesischer Adel

Im 14. Jahrh. wurde unter König Johann I. der erbliche Adel in Portugal eingeführt. 1790 wurde die adlige Gerichtsbarkeit abgeschafft. 1820 verlor der Adel durch die Revolution seine Vorrechte. 1910 wurde der Adel durch die Republik komplett abgeschafft.


Ungarische Adelstitel, ungarischer Adel

Durch die Abschaffung des Adels nach 1945 wurde dem ungarischen Adel die Existenzgrundlage genommen. Viele Adlige emigrierten erst 1956 nach Deutschland oder Österreich.

 

Quelle: http://titelhandel.yooco.de/forum/t.4560-deutsche_adelstitel.html  von: Graf am 16.02.2010 06:14:37 Graf am 16.02.2010 06:14:37 am 16.02.2010 06:14:37

 

 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
   
   
   
     
   
   
   
     
  aktualisiert  02.2011
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